Berufe in der öffentlichen Verwaltung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe): Gehalt in Bayern

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Bayern4.529 €
Mittlere Hälfte verdient3.972 € – 5.644 €
Vollzeitbeschäftigte4.212

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der öffentlichen Verwaltung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Bayern zum 31.12.2025 im Median 4.529 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.972 € und 5.644 €.

Bundesweit sind es 4.454 € – in Bayern also 2 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Verwaltungswirt/in (Ausbildung im Beschäftigungsverhältnis).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten4.529 €3.972 € – 5.644 €4.212
Männer5.296 €4.333 € – 6.569 €1.414
Frauen4.303 €3.856 € – 5.181 €2.798
25 bis 54 Jahre4.549 €3.977 € – 5.616 €2.965
55 Jahre und älter4.745 €4.102 € – 6.138 €1.053

Aktuelle Stellenangebote in Bayern

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

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Berufe in der öffentlichen Verwaltung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hessen4.801 €2.581
Hamburg4.779 €808
Nordrhein-Westfalen4.610 €4.904
Berlin4.598 €714
Baden-Württemberg4.551 €3.416
Bayern4.529 €4.212
Schleswig-Holstein4.473 €615
Rheinland-Pfalz4.455 €1.436
Niedersachsen4.081 €1.995
Sachsen3.931 €708
Großstädte
München5.345 €1.370
Köln4.871 €644
Stuttgart4.554 €687

Alle Berufe in Bayern im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.