Berufe in der öffentlichen Verwaltung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe): Gehalt in Niedersachsen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Niedersachsen4.081 €
Mittlere Hälfte verdient3.679 € – 4.818 €
Vollzeitbeschäftigte1.995

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der öffentlichen Verwaltung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Niedersachsen zum 31.12.2025 im Median 4.081 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.679 € und 4.818 €.

Bundesweit sind es 4.454 € – in Niedersachsen also 8 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Verwaltungswirt/in (Ausbildung im Beschäftigungsverhältnis).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten4.081 €3.679 € – 4.818 €1.995
Männer4.532 €3.943 € – 5.594 €687
Frauen3.973 €3.554 € – 4.415 €1.308
25 bis 54 Jahre4.058 €3.658 € – 4.774 €1.329
55 Jahre und älter4.214 €3.829 € – 5.042 €597

Aktuelle Stellenangebote in Niedersachsen

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

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Berufe in der öffentlichen Verwaltung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hessen4.801 €2.581
Hamburg4.779 €808
Nordrhein-Westfalen4.610 €4.904
Berlin4.598 €714
Baden-Württemberg4.551 €3.416
Bayern4.529 €4.212
Schleswig-Holstein4.473 €615
Rheinland-Pfalz4.455 €1.436
Niedersachsen4.081 €1.995
Sachsen3.931 €708
Großstädte
München5.345 €1.370
Köln4.871 €644
Stuttgart4.554 €687

Alle Berufe in Niedersachsen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.