Berufe im Tiefbau: Gehalt in Hessen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Hessen4.299 €
Mittlere Hälfte verdient3.694 € – 4.913 €
Vollzeitbeschäftigte2.002

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe im Tiefbau (ohne Spezialisierung) - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Hessen zum 31.12.2025 im Median 4.299 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.694 € und 4.913 €.

Bundesweit sind es 4.046 € – in Hessen also 6 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Vorarbeiter/in - Tiefbau, Spezialtiefbauer/in, Tiefbaufacharbeiter/in (ohne Angabe des Schwerpunkts).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten4.299 €3.694 € – 4.913 €2.002
Männer4.302 €3.696 € – 4.916 €1.997
25 bis 54 Jahre4.284 €3.684 € – 4.897 €1.294
55 Jahre und älter4.438 €3.891 € – 5.008 €596

Aktuelle Stellenangebote bundesweit

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Hessen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

Vorarbeiter/in - Tiefbau bundesweit suchen →

Auch suchen als: Spezialtiefbauer/inTiefbaufacharbeiter/in

Berufe im Tiefbau in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Baden-Württemberg4.545 €3.720
Bayern4.344 €4.730
Hessen4.299 €2.002
Rheinland-Pfalz4.277 €1.690
Nordrhein-Westfalen4.266 €5.869
Niedersachsen4.161 €4.959
Schleswig-Holstein4.035 €2.071
Berlin3.809 €783
Thüringen3.542 €1.891
Sachsen-Anhalt3.506 €1.735
Brandenburg3.463 €2.188
Mecklenburg-Vorpommern3.418 €1.584
Sachsen3.335 €2.908

Alle Berufe in Hessen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.