Berufe im Tiefbau: Gehalt in Schleswig-Holstein

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Schleswig-Holstein4.035 €
Mittlere Hälfte verdient3.519 € – 4.618 €
Vollzeitbeschäftigte2.071

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe im Tiefbau (ohne Spezialisierung) - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Schleswig-Holstein zum 31.12.2025 im Median 4.035 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.519 € und 4.618 €.

Bundesweit sind es 4.046 €, praktisch gleich.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Vorarbeiter/in - Tiefbau, Spezialtiefbauer/in, Tiefbaufacharbeiter/in (ohne Angabe des Schwerpunkts).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten4.035 €3.519 € – 4.618 €2.071
Männer4.035 €3.521 € – 4.618 €2.065
25 bis 54 Jahre4.026 €3.498 € – 4.619 €1.335
55 Jahre und älter4.172 €3.667 € – 4.713 €604

Aktuelle Stellenangebote in Schleswig-Holstein

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Vorarbeiter/in - Tiefbau in Schleswig-Holstein suchen →

Auch suchen als: Spezialtiefbauer/inTiefbaufacharbeiter/in

Berufe im Tiefbau in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Baden-Württemberg4.545 €3.720
Bayern4.344 €4.730
Hessen4.299 €2.002
Rheinland-Pfalz4.277 €1.690
Nordrhein-Westfalen4.266 €5.869
Niedersachsen4.161 €4.959
Schleswig-Holstein4.035 €2.071
Berlin3.809 €783
Thüringen3.542 €1.891
Sachsen-Anhalt3.506 €1.735
Brandenburg3.463 €2.188
Mecklenburg-Vorpommern3.418 €1.584
Sachsen3.335 €2.908

Alle Berufe in Schleswig-Holstein im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.