Berufe im Tiefbau: Gehalt in Mecklenburg-Vorpommern

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Mecklenburg-Vorpommern3.418 €
Mittlere Hälfte verdient3.035 € – 3.899 €
Vollzeitbeschäftigte1.584

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe im Tiefbau (ohne Spezialisierung) - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Mecklenburg-Vorpommern zum 31.12.2025 im Median 3.418 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.035 € und 3.899 €.

Bundesweit sind es 4.046 € – in Mecklenburg-Vorpommern also 16 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Vorarbeiter/in - Tiefbau, Spezialtiefbauer/in, Tiefbaufacharbeiter/in (ohne Angabe des Schwerpunkts).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten3.418 €3.035 € – 3.899 €1.584
Männer3.419 €3.036 € – 3.899 €1.583
25 bis 54 Jahre3.408 €3.055 € – 3.884 €1.015

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Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Vorarbeiter/in - Tiefbau in Mecklenburg-Vorpommern suchen →

Auch suchen als: Spezialtiefbauer/inTiefbaufacharbeiter/in

Berufe im Tiefbau in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Baden-Württemberg4.545 €3.720
Bayern4.344 €4.730
Hessen4.299 €2.002
Rheinland-Pfalz4.277 €1.690
Nordrhein-Westfalen4.266 €5.869
Niedersachsen4.161 €4.959
Schleswig-Holstein4.035 €2.071
Berlin3.809 €783
Thüringen3.542 €1.891
Sachsen-Anhalt3.506 €1.735
Brandenburg3.463 €2.188
Mecklenburg-Vorpommern3.418 €1.584
Sachsen3.335 €2.908

Alle Berufe in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.