Führer/innen von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen: Gehalt in Hessen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Hessen4.298 €
Mittlere Hälfte verdient3.780 € – 4.842 €
Vollzeitbeschäftigte2.788

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Führer/innen von Erdbewegungs- & verwandten Maschinen - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Hessen zum 31.12.2025 im Median 4.298 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.780 € und 4.842 €.

Bundesweit sind es 4.177 € – in Hessen also 3 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Baumaschinenführer/in, Baugeräteführer/in, Baggerführer/in.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten4.298 €3.780 € – 4.842 €2.788
Männer4.301 €3.785 € – 4.844 €2.777
25 bis 54 Jahre4.240 €3.726 € – 4.800 €1.589
55 Jahre und älter4.430 €3.927 € – 4.961 €1.077

Aktuelle Stellenangebote bundesweit

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Hessen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

Baumaschinenführer/in bundesweit suchen →

Auch suchen als: Baugeräteführer/inBaggerführer/in

Führer/innen von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Baden-Württemberg4.516 €5.861
Nordrhein-Westfalen4.434 €7.181
Rheinland-Pfalz4.359 €2.528
Niedersachsen4.338 €4.867
Hessen4.298 €2.788
Bayern4.273 €9.752
Schleswig-Holstein4.159 €1.415
Berlin4.041 €960
Thüringen3.691 €2.139
Sachsen-Anhalt3.640 €2.033
Sachsen3.535 €4.114
Brandenburg3.479 €2.338
Mecklenburg-Vorpommern3.467 €924

Alle Berufe in Hessen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.