Führer/innen von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen: Gehalt in Niedersachsen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Niedersachsen4.338 €
Mittlere Hälfte verdient3.699 € – 4.991 €
Vollzeitbeschäftigte4.867

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Führer/innen von Erdbewegungs- & verwandten Maschinen - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Niedersachsen zum 31.12.2025 im Median 4.338 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.699 € und 4.991 €.

Bundesweit sind es 4.177 € – in Niedersachsen also 4 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Baumaschinenführer/in, Baugeräteführer/in, Baggerführer/in.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten4.338 €3.699 € – 4.991 €4.867
Männer4.341 €3.703 € – 4.994 €4.843
25 bis 54 Jahre4.304 €3.661 € – 4.978 €2.716
55 Jahre und älter4.451 €3.790 € – 5.057 €1.950

Aktuelle Stellenangebote in Niedersachsen

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Baumaschinenführer/in in Niedersachsen suchen →

Auch suchen als: Baugeräteführer/inBaggerführer/in

Führer/innen von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Baden-Württemberg4.516 €5.861
Nordrhein-Westfalen4.434 €7.181
Rheinland-Pfalz4.359 €2.528
Niedersachsen4.338 €4.867
Hessen4.298 €2.788
Bayern4.273 €9.752
Schleswig-Holstein4.159 €1.415
Berlin4.041 €960
Thüringen3.691 €2.139
Sachsen-Anhalt3.640 €2.033
Sachsen3.535 €4.114
Brandenburg3.479 €2.338
Mecklenburg-Vorpommern3.467 €924

Alle Berufe in Niedersachsen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.