Führer/innen von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen: Gehalt in Sachsen-Anhalt

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Sachsen-Anhalt3.640 €
Mittlere Hälfte verdient3.173 € – 4.175 €
Vollzeitbeschäftigte2.033

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Führer/innen von Erdbewegungs- & verwandten Maschinen - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Sachsen-Anhalt zum 31.12.2025 im Median 3.640 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.173 € und 4.175 €.

Bundesweit sind es 4.177 € – in Sachsen-Anhalt also 13 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Baumaschinenführer/in, Baugeräteführer/in, Baggerführer/in.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten3.640 €3.173 € – 4.175 €2.033
Männer3.642 €3.174 € – 4.178 €2.025
25 bis 54 Jahre3.641 €3.161 € – 4.179 €1.000
55 Jahre und älter3.690 €3.221 € – 4.231 €917

Aktuelle Stellenangebote in Sachsen-Anhalt

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Baumaschinenführer/in in Sachsen-Anhalt suchen →

Auch suchen als: Baugeräteführer/inBaggerführer/in

Führer/innen von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Baden-Württemberg4.516 €5.861
Nordrhein-Westfalen4.434 €7.181
Rheinland-Pfalz4.359 €2.528
Niedersachsen4.338 €4.867
Hessen4.298 €2.788
Bayern4.273 €9.752
Schleswig-Holstein4.159 €1.415
Berlin4.041 €960
Thüringen3.691 €2.139
Sachsen-Anhalt3.640 €2.033
Sachsen3.535 €4.114
Brandenburg3.479 €2.338
Mecklenburg-Vorpommern3.467 €924

Alle Berufe in Sachsen-Anhalt im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.