Berufe in der Fleischverarbeitung: Gehalt in Rheinland-Pfalz

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Rheinland-Pfalz3.185 €
Mittlere Hälfte verdient2.682 € – 3.663 €
Vollzeitbeschäftigte1.461

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der Fleischverarbeitung - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Rheinland-Pfalz zum 31.12.2025 im Median 3.185 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 2.682 € und 3.663 €.

Bundesweit sind es 2.904 € – in Rheinland-Pfalz also 10 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Fleischer/in, Fleischer/in - Verkauf, Fleischzerleger/in, Küchenfleischer/in, Fleischer/in - Schlachten, Fleischer/in - Herstellen von Feinkost und Konserven.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten3.185 €2.682 € – 3.663 €1.461
Männer3.242 €2.781 € – 3.706 €1.303
25 bis 54 Jahre3.183 €2.690 € – 3.648 €912

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Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

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Auch suchen als: Fleischer/in - VerkaufFleischzerleger/inKüchenfleischer/inFleischer/in - SchlachtenFleischer/in - Herstellen von Feinkost und Konserven

Berufe in der Fleischverarbeitung in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Schleswig-Holstein3.317 €1.510
Hessen3.198 €2.145
Rheinland-Pfalz3.185 €1.461
Saarland3.153 €541
Baden-Württemberg3.145 €5.815
Bayern3.012 €8.637
Mecklenburg-Vorpommern2.937 €725
Nordrhein-Westfalen2.890 €19.406
Niedersachsen2.817 €11.545
Thüringen2.774 €1.410
Sachsen-Anhalt2.660 €2.989
Brandenburg2.635 €1.770
Sachsen2.424 €2.170

Alle Berufe in Rheinland-Pfalz im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.